Fahrtkostenerstattung
Die Kosten für eine Bahn-Sammelanreise ab München werden von uns übernommen.
Wir bitten euch, öffentliche Anreisegelegenheiten zu nutzen bzw. Fahrgemeinschaften zu bilden.
Die Kosten für eine Bahn-Sammelanreise ab München werden von uns übernommen.
Wir bitten euch, öffentliche Anreisegelegenheiten zu nutzen bzw. Fahrgemeinschaften zu bilden.
Im Teilnehmerbeitrag sind 8,00 EUR Organisationskosten sowie 2,97 EUR Versicherungsgebühr enthalten.
Der Teilnehmerbeitrag beinhaltet Sammelanreise ab München, Übernachtung in Mehrbettzimmern, Vollverpflegung und Kursleitung.
Nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine Buchungsbestätigung und die Aufforderung für die Zahlung der Kursgebühr. Mit der Zahlung der Kursgebühr wird die Buchung definitiv.
Bei einer Absage später als vier Wochen vor Kursbeginn wird von uns eine Stornogebühr in Höhe der Kursgebühr erhoben. Vor dieser Zeit wird in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR in Rechnung gestellt.
Alle TeilnehmerInnen werden von uns für die Dauer der Maßnahme unfallversichert. Bei Veranstaltungen im Ausland empfehlen wir den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
Programmänderungen bleiben vorbehalten. Eine solche kann sich aufdrängen, wenn z.B. durch Wetter, höhere Gewalt oder nicht vorhersehbare Ereignisse die Veranstaltung in ihrem Ablauf nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
Eine Haftung des Kursleiters oder des Veranstalters tritt nur bei Fällen grober Fahrlässigkeit, sowie bei Vorsatz ein.
Bei Ausfall von Leitungspersonen wird nach Möglichkeit Ersatz bereitgestellt. Die JDAV Bayern kann bei einer allfälligen Nichtdurchführung nicht haftbar gemacht werden. Ebensowenig bei Beeinträchtigung des Kursprogrammes durch Wetter und andere durch höhere Gewalt verursachte Behinderungen und daraus für die TeilnehmerInnen entstehende Mehrauslagen.
Unsere Kursleiter sind zwar für Erste-Hilfe-Leistungen, nicht aber für die Behandlung medizinischer Probleme speziell ausgebildet. Bei Unfällen oder körperlichen Komplikationen steht die in den Durchführungsgebieten übliche Infrastruktur zur Verfügung.